Kosten
Psychotherapeutische Behandlungen fallen in der Regel in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab Juli 2024 kann ich mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen, sodass ich neben Privatversicherten und Selbstzahlenden, auch gesetzlich versicherte Personen behandele.
Ausgefallene Sitzungen, die durch den/die Patient:in nicht 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden, werden bis zu 100% in Rechnung gestellt (Ausfallhonorar). Dies muss der/die Patient:in privat bezahlen.
Für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung berechne ich ein Privathonorar von 134,06€. Diesem Honorar liegt der GOP-Satz (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) zugrunde. Zusätzliche Leistungen werden ebenfalls auf Grundlage des GOPs in Rechnung gestellt.
Bei bestehender privater Versicherung bitte ich Sie, sich im Vorfeld über die Kostenübernahme zu erkundigen.
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